Verkehrsunfallrecht

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Für optimalen Schadensersatz sollten Sie nach einem Unfall – auch wenn die Lage eindeutig scheint – von Anfang an einen Anwalt einschalten. Dies ist Ihr Recht. Zudem ist der Anwalt für Sie i.d.R. „kostenlos“: Denn die (aussergerichtlichen) Anwaltskosten gelten als Teil des Schadens, den die gegnerische Versicherung zu ersetzen hat – und zwar auch dann wenn Sie eine Teilschuld tragen. So lässt sich die weit überwiegende Zahl von Verkehrsunfällen (ca 80%) für den Mandanten faktisch kostenfrei abwickeln.
Lediglich in den wenigen Fällen, in denen der Mandant die Alleinschuld trägt oder geklagt werden muss, fallen Kosten an – wobei der Anwalt den Mandanten hierrüber selbstverständlich so rechtzeitig aufklären und beraten wird, dass dieser entscheiden kann, ob er ein Kostenrisiko eingehen will oder nicht.

Die Versicherungen sind verstärkt dazu übergegangen, den Geschädigten nach einem Unfall rasch direkt zu kontaktieren und  schnell eigene Gutachter und Werkstätten etc zu vermitteln. Was für den Betroffenen wie eine willkommene Dienstleistung wirken soll, ist jedoch mit ganz erheblichen Nachteilen verbunden:

Sinn und Zweck dieses sog. „Schadensmanagements“ ist es nämlich aus Sicht der Versicherungen, in erster Linie die Kosten für die Entschädigung möglichst gering zu halten. So wird Ihnen etwa nur der reine Fahrzeugschaden ersetzt ohne darauf hinzuweisen, dass in den meisten Fällen noch eine Reihe weitere Schadenspositionen im Raum stehen (z.B. Nutzungs- und Verdienstausfall, Wertminderung, Unkostenpauschalen, Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden etc).
Auch hängt die konkrete Bemessung des Schadensersatzes (voller Reparaturkostenersatz oder lediglich Abrechnung auf Totalschadensbasis) von den Berechnungen des jeweiligen Gutachters ab: Hier können schon kleine Nuancen den Ausschlag über mehrere hundert Euro mehr oder weniger geben. Die Versicherungen arbeiten mit Sachverständigen zusammenarbeiten, die in ihren Berechnungen (gerade in den problematischen Grenzfällen zum „wirtschaftlichen Totalschaden“) häufig zu erheblich geringeren Schadenshöhen gelangen als mancher freier Sachverständige. Insb. werden Reparaturkalkulationen um Positionen gekürzt oder auf Basis zu niedriger Stundensätze erstellt.

Vor allem aber soll durch das „Schadensmanagement“ vermieden werden, dass der Geschädigte einen Anwalt einschaltet, der ihn über die rechtlichen Möglichkeiten und Ansprüche umfassend informiert und versuchen wird, die Höhe der Entschädigung zu optimieren.

Dabei haben Sie als Geschädigter das Recht, Ihren Schaden durch einen selbstgewählten Sachverständigen begutachten zu lassen, ihn in der Werkstatt seines Vertrauens beheben zu lassen und sich ggf auch die Mietwagenfirma frei auszusuchen. Auf bestimmte Vorschläge oder Vorgaben der Versicherungen brauchen sie sich grundsätzlich nicht einzulassen.

Dennoch gilt es insofern einige Dinge zu beachten:

So ist z.B. die Art und Höhe des Schadens ausschlaggebend für die Frage, ob es überhaupt zulässig oder sinnvoll ist, ein Gutachten einzuholen. Ob und unter welchen Umständen etwa ein Mietwagen in Anspruch genommen werden kann und zu welchen Konditionen hängt immer von vielerlei Faktoren des jeweiligen Einzelfalles ab. Ebensogut kann es aber auch in gewissen Konstellationen sogar sinnvoll sein, ganz oder teilweise auf bestimmte Vorschläge der Versicherung einzugehen – oder ggf auch rasch anderweitig zu reagieren (etwa wenn es um den Verkauf des Unfallfahrzeugs geht).

Sind Sie bei einem Unfall verletzt worden, ist ein aussagekräftiger Arztbericht essentiell für die Optimierung Ihres Schmerzensgeldes: Neben der Diagnose ist vor allem die Dauer Ihrer (attestierten) Arbeitsunfähigkeit bzw MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) ausschlaggebend. Lassen Sie sich daher so lange wie möglich krankschreiben. Übrigens: Sie sind selbstverständlich nicht gehindert, trotz formeller Krankschreibung zu arbeiten wenn Sie sich danach fühlen.

Um die Art der Schadensberechnung zu optimieren und an den jeweils individuellen Bedürfnissen zu orientieren sollten Sie daher so schnell wie möglich nach dem Unfall anwaltlichen Rat einholen – nämlich noch bevor die Versicherung versucht durch „Vorschläge“ die Regulierung in eine bestimmte Richtung zu dirigieren.

Wird indes der Anwalt erst spät in eine laufende Regulierung einbezogen oder hat die Versicherung gar schon Schadensersatzforderungen (ganz oder teilweise) abgelehnt, ist es in aller Regel deutlich schwieriger, wenn nicht gar unmöglich (oder zumindest wirtschaftlich sinnlos) noch etwas zu bewegen:
Eine beliebte Taktik ist es z.B. rasch die grösseren Schadensposten zu bezahlen, dabei aber kleinere Beträge herauszukürzen oder die Begleichung von Nebenforderungen zu verschleppen. Oft bleibt dann dem Anwalt nur noch der Rat, dass man zwar u.U. durchaus Chancen hätte, vor Gericht noch etwas mehr herauszuholen, die Verfahrenskosten aber – was gerade bei kleineren Streitwerten leicht passieren kann – weit über dem liegen würden, was am Ende noch herauskommt. Man hat den Eindruck, dass viele Versicherungen genau darauf spekulieren – und der Geschädigte dann von der Verfolgung weiterer Ansprüche absieht. Derartiges lässt sich durch eine frühzeitige professionelle Schadensabwicklung oft vermeiden.

Wichtig ist in der anwaltlichen Beratung zunächst einzuschätzen, ob die Schuldfrage eindeutig ist oder ob mit einer Mithaftung gerechnet werden muss. Weiter ist richtungsweisend, ob eine Reparatur rechtlich noch möglich ist oder ob mit einer Abrechnung auf Totalschadensbasis zu rechnen ist und wie der Schaden sinnvollerweise beziffert wird (Reparaturrechnung, Gutachten oder Kostenvoranschlag, eigener Sachverständiger oder ggf über die (Kasko)Versicherung etc). Nicht zuletzt kommt es auf die Interessenlage des Mandanten an (etwa ob er das Auto nach Möglichkeit weiterfahren oder veräussern will, ob er es reparieren lassen oder lieber fiktiv abrechen und das Geld für sich behalten möchte) um die Schadensregulierung sinnvoll und zielführend zu gestalten und ggü der Versicherung durchzusetzen.

Sollte eine Klage erforderlich werden, treten insofern die gängigen Rechtsschutzversicherung ein. In jedem Fall klären wir Sie rechtzeitig – insb. wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht – über etwaig anfallende Kosten und das Risiko auf und erörtern mit Ihnen die jeweils für Sie günstigsten Optionen. Selbstverständlich bevor Sie etwas bezahlen müssen.

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