Berlin – München
Von unseren beiden Standorten in Berlin und München vertreten wir Sie bundesweit.
Unsere Büros liegen jeweils verkehrsgünstig in München-Neuhausen (Nähe Rotkreuzplatz) sowie in Berlin an der Schnittstelle der Bezirke Mitte, Prenzlauer Berg und Friedrichshain (Nähe Alexanderplatz).
Von unseren beiden Standorten in Berlin und München vertreten wir Sie bundesweit.
Unsere Büros liegen jeweils verkehrsgünstig in München-Neuhausen (Nähe Rotkreuzplatz) sowie in Berlin an der Schnittstelle der Bezirke Mitte, Prenzlauer Berg und Friedrichshain (Nähe Alexanderplatz).
ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, spezialisiert auf Strafverteidigung, insb. im Verkehrsrecht, Sexualstrafrecht sowie auf die Verteidigung in der Revision.
ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht,
spezialisiert auf Strafverteidigung, insb. im Verkehrsrecht und
Sexualstrafrecht sowie auf die Verteidigung in der Revision.
Rechtsanwältin Tanja Ramian vertritt Sie in Fragen des
Arbeitsrechts und des allgemeinen Zivilrechts.
Rechtsanwältin Tanja Ramian vertritt Sie in Fragen des
Arbeitsrechts und des allgemeinen Zivilrechts.
Sind Sie beschuldigt eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen zu haben, sollten Sie so schnell und frühzeitig wie möglich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Denn die Weichen für das Verfahren werden regelmässig bereits an dessen Anfang gestellt: Die Polizei versucht Ihnen frühzeitig Verteidigungsmöglichkeiten abzuschneiden, insb. dadurch, dass sie Sie oder nahestehende Personen zu einer Aussage verleitet oder gar drängt.
Umso wichtiger ist es, dass Sie sich von Anfang an professionell beraten lassen um eine spätere effektive Verteidigung zu gewährleisten. Bis dahin gilt: Schweigen ist Gold. Machen Sie keinerlei Aussagen!
Damit halten Sie Ihrem Verteidiger alle Möglichkeiten offen.
Das gilt übrigens auch und insbesondere im Verkehrs(straf)recht:
Speziell beim Vorwurf der Unfallflucht oder der Nötigung im Straßenverkehr versucht die Polizei den Beschuldigten regelmässig dazu zu verleiten, anzugeben/zuzugeben, dass er das vermeintliche Tatfahrzeug selbst gefahren hat (obwohl meist gar keine konkrete Täterbeschreibung vorliegt).
Eine Verurteilung (zu hohen Geldstrafen mit Führerscheinentzug) lässt sich in den meisten Fällen verhindern, wenn der Betroffene keine Aussagen macht.
Aber auch nach einem Unfall sollten Sie nicht abwarten ob und wie weit die gegnerische Versicherung Ihren Schaden reguliert. Kontaktieren Sie Ihren Anwalt sofort nach dem Unfall. Wir beraten Sie über Ihre Rechte und Ansprüche (z.B. auch weithin unbekannte Schadenspositionen wie etwa Haushaltsführungsschaden), zeigen Ihnen auf, wie Sie optimalen Schadensersatz erhalten und Fehler vermeiden. Wir führen von Anfang an professionell die Korrespondenz mit Versicherungen und Behörden und machen Ihre Ansprüche in geeigneter Weise geltend.
Unsere Tätigkeit in Unfallsachen ist für Sie übrigens kostenlos, da unsere Kosten als Teil Ihres Schadens gelten und daher – bei unverschuldeten Unfälle oder bei blosser Teilschuld – vollständig von der Versicherung übernommen werden.
Das gilt übrigens auch und insbesondere im Verkehrs(straf)recht:
Speziell beim Vorwurf der Unfallflucht oder der Nötigung im Straßenverkehr versucht die Polizei den Beschuldigten regelmässig dazu zu verleiten, anzugeben/zuzugeben, dass er das vermeintliche Tatfahrzeug selbst gefahren hat (obwohl meist gar keine konkrete Täterbeschreibung vorliegt). Eine Verurteilung (zu hohen Geldstrafen mit Führerscheinentzug) lässt sich in den meisten Fällen verhindern, wenn der Betroffene keine Aussagen macht.
Aber auch in Bussgeldverfahren stehen die Chancen, eine Ahndung zu verhindern gut wenn der Betroffene keine Angaben macht und es keine tragfähigen Hinweise auf den Fahrer gibt. Auch hier gilt: Umso früher der Verteidiger eingreifen kann, desto besser lassen sich geeignete Verteidigungsstrategien umsetzen.
Aber auch nach einem Unfall sollten Sie nicht abwarten ob und wie weit die gegnerische Versicherung Ihren Schaden reguliert. Kontaktieren Sie Ihren Anwalt sofort nach dem Unfall. Wir beraten Sie über Ihre Rechte und Ansprüche (z.B. auch weithin unbekannte Schadenspositionen wie etwa Haushaltsführungsschaden), zeigen Ihnen auf, wie Sie optimalen Schadensersatz erhalten und Fehler vermeiden. Wir führen von Anfang an professionell die Korrespondenz mit Versicherungen und Behörden und machen Ihre Ansprüche in geeigneter Weise geltend.
Unsere Tätigkeit in Unfallsachen ist für Sie übrigens in den meisten Fällen kostenlos, da unsere Kosten als Teil Ihres Schadens gelten und daher – bei unverschuldeten Unfällen oder bei blosser Teilschuld – vollständig von der Versicherung übernommen werden.
Die Revision – also die Anfechtung und Überprüfung eines Strafurteils – Urteils vor den Oberlandesgerichten (in Berlin: Kammergericht) oder dem Bundesgerichtshof – stellt eine strafrechtliche Spezialmaterie dar.
In der Revision (also der „letzten Instanz“) sind die Erfolgsaussichten im Vergleich zu den sog. unteren) Tatsacheninstanzen (Amtsgericht, Landgericht) – verhältnismässig gut. Voraussetzung ist jedoch, dass der Anwalt mit den Besonderheiten des Revisionsrechts und den zugrundeliegenden strafprozessrechtlichen Feinheiten vertraut ist und diese versiert anzuwenden versteht. Das Revisionsrecht verlangt vom Anwalt nicht nur Spezialisierung sondern auch stetige Weiterbildung um die jeweils aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung der Obergerichte zu kennen, diese auszuwerten und hieraus geeignete Strategien entwickeln zu können.
Claus Pinkerneil ist als Fachanwalt seit über 20 Jahren in grossem Umfang und bundesweit vor den Revisionsgerichten tätig.
Die Revision – also die Anfechtung und Überprüfung eines Strafurteils – vor den Oberlandesgerichten (in Berlin: Kammergericht) oder dem Bundesgerichtshof – stellt eine strafrechtliche Spezialmaterie dar.
In der Revision (also der „letzten Instanz“) sind die Erfolgsaussichten - im Vergleich zu den sog. unteren Tatsacheninstanzen (Amtsgericht, Landgericht) – verhältnismässig gut. Voraussetzung ist jedoch, dass der Anwalt mit den Besonderheiten des Revisionsrechts und den zugrundeliegenden strafprozessrechtlichen Feinheiten vertraut ist und diese versiert anzuwenden versteht. Das Revisionsrecht verlangt vom Anwalt nicht nur Spezialisierung sondern auch stetige Weiterbildung um die jeweils aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung der Obergerichte zu kennen, diese auszuwerten und hieraus geeignete Strategien entwickeln zu können.
Claus Pinkerneil ist als Fachanwalt seit über 20 Jahren umfangreich und bundesweit vor den Revisionsgerichten tätig.
Eine weitere Spezialisierung unserer Kanzlei liegt im Sexualstrafrecht, insb. der Verteidigung gegen den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern, der Vergewaltigung oder des Besitzes und der Verbreitung kinderpornografischer Schriften.
Das Sexualstrafverfahren weist eine Reihe von Besonderheiten auf und erfordert mit seinen Bezügen zur (Aussage)Psychologie und Psychiatrie besondere Erfahrungen und Kenntnisse um den – gleichfalls spezialisierten – Strafverfolgungsbehörden eine effiziente Verteidigung auf Augenhöhe gegenüberzusetzen.
Eine weitere Spezialisierung unserer Kanzlei liegt im Sexualstrafrecht, insb. der Verteidigung gegen den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern, der Vergewaltigung oder des Besitzes und der Verbreitung kinderpornografischer Schriften.
Das Sexualstrafverfahren weist eine Reihe von Besonderheiten auf und erfordert mit seinen Bezügen zur (Aussage)Psychologie und Psychiatrie besondere Erfahrungen und Kenntnisse um den – gleichfalls spezialisierten – Strafverfolgungsbehörden eine effiziente Verteidigung auf Augenhöhe gegenüberzusetzen.
Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen empfehlen wir möglichst frühzeitige Beratung: Denn in vielen Fällen laufen verhältnismässig kurze Fristen binnen derer Sie handeln müssen um Ihre Rechte zu wahren bzw sie nicht zu verlieren.
Das gilt speziell im Arbeitsrecht:
So muss gegen eine Kündigung i.d.R. binnen 3 Wochen mit der Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht angegriffen werden um nicht wirksam zu werden. Aber auch schon im Vorfeld einer Kündigung ist es ratsam Ihre Rechtsposition abzuklären um z.B. Ihren Anspruch auf Abfindung zu optimieren und zu vermeiden, dass etwa Sozialleistungen gekürzt werden oder steuerliche Nachteile entstehen.
Arbeits- und Zivilrecht
Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen empfehlen wir möglichst frühzeitige Beratung: Denn in vielen Fällen laufen verhältnismässig kurze Fristen binnen derer Sie handeln müssen um Ihre Rechte zu wahren bzw sie nicht zu verlieren.
Das gilt speziell im Arbeitsrecht:
So muss eine Kündigung i.d.R. binnen 3 Wochen mit der Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht angegriffen werden um nicht wirksam zu werden. Aber auch schon im Vorfeld einer Kündigung ist es ratsam Ihre Rechtsposition abzuklären um z.B. Ihren Anspruch auf Abfindung zu optimieren und zu vermeiden, dass etwa Sozialleistungen gekürzt werden oder steuerliche Nachteile entstehen.
Kosten
Bei vielen der von uns bearbeiteten Rechtsgebiete (insb. Verkehrsrecht, Arbeitsrecht) treten die gängigen Rechtsschutzversicherungen ein. Die Vertretung nach Verkehrsunfällen ist - wie oben erläutert - in den meisten Fällen sogar kostenlos.
In anderen Fällen klären wir Sie transparent und verständlich über etwaig anfallende oder selbst zu tragende Kosten und Risiken auf.
Wir haben oben darauf hingewiesen, dass es ratsam ist, mit der Beauftragung eines Anwalts möglichst nicht lange abzuwarten: Die Kosten steigen durch eine frühzeitige Beauftragung nicht: Andersherum wird es auch nicht günstiger, wenn Sie einen Anwalt erst in einem späten Stadium beauftragen:
Denn die Arbeit wird nicht dadurch weniger, dass wir später beauftragt werden. Vielmehr wird es mit zunehmenden Verfahrensfortschritt oft nur schwieriger, ein optimales Ergebnis zu erzielen, so dass häufig auch unsere Tätigkeit dann aufwändiger und ggf. sogar kostenintensiver wird. Auch lassen sich durch eine frühe Beauftragung etwaige Nebenkosten (z.B. Sachverständigenkosten, Verfahrenskosten) reduzieren.
In umfangreicheren Strafsachen arbeiten wir nicht auf Stundenhonorarbasis sondern treffen pauschale Honorarvereinbarungen.
So ist für Sie – und uns – immer überschaubar, welche Kosten wann auf Sie zukommen.
Erstgespräche* – also Termine in denen Sie uns erstmals Ihr Anliegen schildern und dann entscheiden, ob Sie uns mit der weiteren Vertretung beauftragen – sind in aller Regel kostenfrei.
(*Zu unterscheiden von der sog. - kostenpflichtigen - Erstberatung, in der bereits eine vertiefte juristische Beratung über einen Sachverhalt erfolgt.)
Bei den meisten der von uns bearbeiteten Rechtsgebiete (insb. Verkehrsrecht, Arbeitsrecht) treten die gängigen Rechtsschutzversicherungen ein.
In anderen Fällen klären wir Sie transparent und verständlich über etwaig anfallende oder selbst zu tragende Kosten und Risiken auf.
Wir haben oben darauf hingewiesen, dass es ratsam ist, mit der Beauftragung eines Anwalts möglichst nicht lange abzuwarten: Die Kosten steigen durch eine frühzeitige Beauftragung nicht: Andersherum wird es auch nicht günstiger, wenn Sie einen Anwalt erst in einem späten Stadium beauftragen:
Denn die Arbeit wird nicht dadurch weniger dass wir später beauftragt werden. Vielmehr wird es mit zunehmenden Verfahrensfortschritt oft nur schwieriger, ein optimales Ergebnis zu erzielen, so dass häufig auch unsere Tätigkeit dann aufwändiger und ggf. kostenintensiver wird. Auch lassen sich durch eine frühe Beauftragung etwaige Nebenkosten (z.B. Sachverständigenkosten, Verfahrenskosten) reduzieren.
In umfangreicheren Strafsachen arbeiten wir nicht auf Stundenhonorarbasis sondern treffen pauschale Honorarvereinbarungen.
So ist für Sie – und uns – immer überschaubar, welche Kosten wann auf Sie zukommen.
Erstgespräche* – also Termine in denen Sie uns erstmals Ihr Anliegen schildern und dann entscheiden, ob Sie uns mit der weiteren Vertretung beauftragen – sind in aller Regel kostenfrei.
(*Zu unterscheiden von der sog. - kostenpflichtigen - Erstberatung, in der bereits eine vertiefte juristische Beratung über einen Sachverhalt erfolgt.)
Recht kennt keine Feiertage: Verkehrsunfälle passieren auch am Wochenende, Hausdurchsuchungen finden am frühen Morgen statt und Alkoholkontrollen meist abends, Kündigungen kommen auch am Samstag.
Dementsprechend lassen wir Sie mit Ihren Fragen nicht bis zum nächsten Werktag warten. Sie können uns jederzeit (telefonisch oder per Mail) kontaktieren – sollten wir nicht ohnehin direkt erreichbar sein melden wir uns schnellstmöglichst zurück und vereinbaren einen Termin, bei Bedarf gerne auch bequem für Sie nach Feierabend oder am Wochenende.
In vielen Fällen ist jedoch eine Mandatsbearbeitung auch ohne persönlichen Kontakt möglich.
Flexible Termine auch abends oder am Wochenende
Recht kennt keine Feiertage: Verkehrsunfälle passieren auch am Wochenende, Hausdurchsuchungen finden am frühen Morgen statt und Alkoholkontrollen meist abends, Kündigungen kommen auch am Samstag.
Dementsprechend lassen wir Sie mit Ihren Fragen nicht bis zum nächsten Werktag warten. Sie können uns jederzeit (telefonisch oder per Mail) kontaktieren – sollten wir nicht ohnehin direkt erreichbar sein melden wir uns schnellstmöglichst zurück und vereinbaren einen Termin, bei Bedarf gerne auch bequem für Sie nach Feierabend oder am Wochenende.
In vielen Fällen ist eine Mandatsbearbeitung auch ohne persönlichen Kontakt möglich.
Links
Wichtig
Berlin
Mendelssohnstraße 27
10405 Berlin
Tel: (030) 31 00 40 80
Fax: (030) 31 00 43 83
Mobil: 0172-860 32 62
München
Westendstr. 89
80339 München
Tel: (089) 13 999 133
Fax: (089) 13 999 134
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